Mittwoch, 3. August 2011

Wieder ein weiterer Versuch von Leuten im Gemeinderat der Stadt Zürich,das Taxigewerbe in geordnete Bahnen zu bringen




Gemeinderat von Zürich
Motion  
von Tamara Lauber (FDP) und Marc Bourgeois (FDP)
Der Stadtrat wird beauftragt, eine vollständig neue Taxiverordnung zu erlassen, die sich an folgenden Leitlinien orientiert:
 Sicherstellung einer angemessenen, nicht überhöhten Anzahl Taxis durch höhere Qualitätsforderungen aber ohne die Einführung eines Kontingents.
 Ermöglichung einer weitgehenden Selbstregulierung des Taxigewerbes durch Kompetenzdelegation an die Taxikommission, insbesondere in den Bereichen Zulassung und Qualitätssicherung.
 Zulassung eines Spielraumes in der Preisgestaltung und einer Differenzierung im Angebot durch die einzelnen Taxibetreiber.
Dabei ist insbesondere auch eine Koordination der gesetzlichen Grundlagen mit den angrenzenden Gemeinden oder dem Kanton Zürich zu prüfen.
Begründung:
Das Bundesgericht hat jüngst die TaxiV von 2009 gerügt und festgehalten, dass einzelne Bestimmungen die Wirtschaftsfreiheit in unzulässiger Weise verletzen und den Wettbewerb verzerren. Wesentliche Bestimmungen der TaxiV werden mit diesem Urteil aufgehoben, so dass der eigentliche Sinn und Zweck dieser Verordnung entfällt. Die Änderung/Aufhebung nur einzelner Bestimmungen kann dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers nicht mehr gerecht werden. Die Taxifahrer kommen so durch einen einseitig nach unten liberalisierten Preis sowie eine weitere Benachteiligung gegenüber auswärtigen Taxianbietern noch mehr unter Druck. Weitere Einbussen in der Dienstleistungsqualität sind so unvermeidbar.
Das Taxigewerbe stellt heute einen staatlich regulierten Tieflohnmarkt mit unbefriedigender Dienstleistungsqualität und prekären Arbeitsbedingungen dar. Weder Kunden noch das Gewerbe selber können der aktuellen Situation etwas abgewinnen. Die geplanten, marginalen Änderungen der TaxiV aufgrund des vorliegenden BGE‘s werden die Situation weiter verschärfen. Gesamthaft liegt hier offensichtlich ein typischer Fall von Staatsversagen vor. Die folgenden Punkte sind an der aktuellen Situation besonders stossend:
 Unbefriedigende Dienstleistungsqualität mangels wirksamer Mindestanforderungen und Dienstleistungsstandards.
 Taxifahrer werden durch das Missverhältnis zwischen Standplätzen und Taxis zu Gesetzesüberschreitungen sowie teilweise mafiösen Methoden gedrängt und verursachen durch unnötiges Herumfahren eine vermeidbare Umweltbelastung.


 Massive Regulierung im Niedriglohn- und Tiefpreissegment der Taxis, währendem parallel dazu konkurrierende Limousinenservices ihren Teilmarkt weitgehend unreguliert abschöpfen können.
 Fragwürdige Regulierungen, die niemandem dienen.
 Willkür bei der Erteilung von Taxilizenzen.
 Prekäre Einkommenssituation von Taxifahrern.
 Wettbewerbsverzerrung durch Taxifahrer, die zugleich Sozialhilfegelder beziehen.
 Benachteiligung der städtischen Taxis, da der Taximarkt naturgemäss nicht an der Stadtgrenze halt macht. Und dies, ohne dass sich die Zürcher Taxis optisch klar von fremden Anbietern unterscheiden dürfen.
 Tourismusschädigende Zustände am Hauptbahnhof.
Deshalb ist jetzt der Zeitpunkt für einen Neuanfang gekommen. Das Taxigewerbe soll mit einer weitgehenden Selbstregulierung wieder die Möglichkeit erhalten, auf die Qualität der angebotenen Dienstleistung Einfluss nehmen zu können. Eine wesentlich schlankere Verordnung soll nun eine weitgehende Kompetenzdelegation zugunsten der Taxikommission vorsehen. Nur so kann flexibel auf die sich rasch wandelnden Rahmenbedingungen und Bedürfnisse reagiert werden. Vom einseitigen Erlass eines Höchsttarifs ist abzusehen. Angebot (Dienstleistungsqualität, differenzierte Angebote) und Nachfrage sollen die jeweiligen Preise bestimmen. Ein Höchsttarif vermag Kundinnen und Kunden nicht vor einzelnen schwarzen Schafen zu schützen, was Erfahrungen aus der Praxis zeigen. Ein solcher Schutz kann mit weniger wett-bewerbsverzerrenden Massnahmen erreicht werden, beispielsweise durch eine Preisanschreibpflicht an der Aussenfläche der Taxis sowie durch die Einführung eines Qualitätslabels durch die Taxikommission selber.
Es versteht sich von selber, dass in Sicherheitsfragen keine Selbstregulierung angestrebt werden soll.


Da stellen sich wieder einmal einige Frage:

-Warum wird vom Budesgericht ein Entscheid gefällt,der dann in diesem Fall von der Stadt Zürich-nicht beachtet wird?
-Ist die Stadt Zürich resp.deren Regierung so naiv,dass sie wieder einmal einen Extrazug fahren können?

-Wen Ja-wie lange noch?
-Wie lange dauert es bis es eine totale Preisfreigabe im Taxigewerbe gibt und das in der ganzen Schweiz?
-Ist die Gebühr für eine Taxibetriebsbewilligung in der Stadt Zürich noch gerechtfertigt zumal man dafür als Gegenwert lediglich die Standplätze benutzen kann,wovon immer mehr ersatzlos abgebaut werden?