Mittwoch, 3. August 2011

Wieder ein weiterer Versuch von Leuten im Gemeinderat der Stadt Zürich,das Taxigewerbe in geordnete Bahnen zu bringen




Gemeinderat von Zürich
Motion  
von Tamara Lauber (FDP) und Marc Bourgeois (FDP)
Der Stadtrat wird beauftragt, eine vollständig neue Taxiverordnung zu erlassen, die sich an folgenden Leitlinien orientiert:
 Sicherstellung einer angemessenen, nicht überhöhten Anzahl Taxis durch höhere Qualitätsforderungen aber ohne die Einführung eines Kontingents.
 Ermöglichung einer weitgehenden Selbstregulierung des Taxigewerbes durch Kompetenzdelegation an die Taxikommission, insbesondere in den Bereichen Zulassung und Qualitätssicherung.
 Zulassung eines Spielraumes in der Preisgestaltung und einer Differenzierung im Angebot durch die einzelnen Taxibetreiber.
Dabei ist insbesondere auch eine Koordination der gesetzlichen Grundlagen mit den angrenzenden Gemeinden oder dem Kanton Zürich zu prüfen.
Begründung:
Das Bundesgericht hat jüngst die TaxiV von 2009 gerügt und festgehalten, dass einzelne Bestimmungen die Wirtschaftsfreiheit in unzulässiger Weise verletzen und den Wettbewerb verzerren. Wesentliche Bestimmungen der TaxiV werden mit diesem Urteil aufgehoben, so dass der eigentliche Sinn und Zweck dieser Verordnung entfällt. Die Änderung/Aufhebung nur einzelner Bestimmungen kann dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers nicht mehr gerecht werden. Die Taxifahrer kommen so durch einen einseitig nach unten liberalisierten Preis sowie eine weitere Benachteiligung gegenüber auswärtigen Taxianbietern noch mehr unter Druck. Weitere Einbussen in der Dienstleistungsqualität sind so unvermeidbar.
Das Taxigewerbe stellt heute einen staatlich regulierten Tieflohnmarkt mit unbefriedigender Dienstleistungsqualität und prekären Arbeitsbedingungen dar. Weder Kunden noch das Gewerbe selber können der aktuellen Situation etwas abgewinnen. Die geplanten, marginalen Änderungen der TaxiV aufgrund des vorliegenden BGE‘s werden die Situation weiter verschärfen. Gesamthaft liegt hier offensichtlich ein typischer Fall von Staatsversagen vor. Die folgenden Punkte sind an der aktuellen Situation besonders stossend:
 Unbefriedigende Dienstleistungsqualität mangels wirksamer Mindestanforderungen und Dienstleistungsstandards.
 Taxifahrer werden durch das Missverhältnis zwischen Standplätzen und Taxis zu Gesetzesüberschreitungen sowie teilweise mafiösen Methoden gedrängt und verursachen durch unnötiges Herumfahren eine vermeidbare Umweltbelastung.


 Massive Regulierung im Niedriglohn- und Tiefpreissegment der Taxis, währendem parallel dazu konkurrierende Limousinenservices ihren Teilmarkt weitgehend unreguliert abschöpfen können.
 Fragwürdige Regulierungen, die niemandem dienen.
 Willkür bei der Erteilung von Taxilizenzen.
 Prekäre Einkommenssituation von Taxifahrern.
 Wettbewerbsverzerrung durch Taxifahrer, die zugleich Sozialhilfegelder beziehen.
 Benachteiligung der städtischen Taxis, da der Taximarkt naturgemäss nicht an der Stadtgrenze halt macht. Und dies, ohne dass sich die Zürcher Taxis optisch klar von fremden Anbietern unterscheiden dürfen.
 Tourismusschädigende Zustände am Hauptbahnhof.
Deshalb ist jetzt der Zeitpunkt für einen Neuanfang gekommen. Das Taxigewerbe soll mit einer weitgehenden Selbstregulierung wieder die Möglichkeit erhalten, auf die Qualität der angebotenen Dienstleistung Einfluss nehmen zu können. Eine wesentlich schlankere Verordnung soll nun eine weitgehende Kompetenzdelegation zugunsten der Taxikommission vorsehen. Nur so kann flexibel auf die sich rasch wandelnden Rahmenbedingungen und Bedürfnisse reagiert werden. Vom einseitigen Erlass eines Höchsttarifs ist abzusehen. Angebot (Dienstleistungsqualität, differenzierte Angebote) und Nachfrage sollen die jeweiligen Preise bestimmen. Ein Höchsttarif vermag Kundinnen und Kunden nicht vor einzelnen schwarzen Schafen zu schützen, was Erfahrungen aus der Praxis zeigen. Ein solcher Schutz kann mit weniger wett-bewerbsverzerrenden Massnahmen erreicht werden, beispielsweise durch eine Preisanschreibpflicht an der Aussenfläche der Taxis sowie durch die Einführung eines Qualitätslabels durch die Taxikommission selber.
Es versteht sich von selber, dass in Sicherheitsfragen keine Selbstregulierung angestrebt werden soll.


Da stellen sich wieder einmal einige Frage:

-Warum wird vom Budesgericht ein Entscheid gefällt,der dann in diesem Fall von der Stadt Zürich-nicht beachtet wird?
-Ist die Stadt Zürich resp.deren Regierung so naiv,dass sie wieder einmal einen Extrazug fahren können?

-Wen Ja-wie lange noch?
-Wie lange dauert es bis es eine totale Preisfreigabe im Taxigewerbe gibt und das in der ganzen Schweiz?
-Ist die Gebühr für eine Taxibetriebsbewilligung in der Stadt Zürich noch gerechtfertigt zumal man dafür als Gegenwert lediglich die Standplätze benutzen kann,wovon immer mehr ersatzlos abgebaut werden?

Freitag, 1. Juli 2011

Der Wahnsinn geht weiter.........

Schon lange habe ich die These aufgestellt, dass es sicher sehr einfach ist über RAV und andere Ämter schwer vermittelbare Menschen in das Taxigewerbe zu schleusen. Aber nach der Studie von dem Artikel im Blick an Abend und der Weltwoche kommt man sich wieder einmal mächtig verarscht vor! Da kommen Leute mit noch nicht einmal abgeklärten Asylstatus in die Schweiz und werden von den Ämtern gepuscht mit Geldmitteln von denen wir zb. Schweizer nur träumen können. Die Frau darf aus religiösen Gründen nicht arbeiten aber dem Mann wird jeder Luxus zugestanden!!!!
Sind wir eigentlich nur noch die Hanswurste und Pausenclowns dieser Gesellschaft???
Da werden feudale Zahnarztkosten bewilligt und ich kann meine Zähne nicht flicken lassen, weil mich niemand unterstützt und mir das Geld fehlt!!! Wie oft musste ich schon mit unheimlich grossen Zahnschmerzen trotzdem arbeiten gehen und meine Konkurrent Ali X kann indirekt seine Zähne auf meine Kosten flicken lassen!
In was für einer Bananenrepublik leben wir eigentlich?Ali X hat seinen eigenen Mercedes zur freien Verfügung und wenn er nichts verdient –sprich wenn er keine Lust hat zu arbeiten –wird ihm vom Amt geholfen - TOOOOLLLLL!!!Macht weiter so ihr lieben Beamten, nur so kriegt ihr die korrekt arbeitenden Menschen aus dem Land und an der Grenze warten schon viele Neuzuzüger zwar ohne Bildung aber billig!!!!

Donnerstag, 30. Juni 2011

Licht am Ende des Tunnels???

Was ich mir schon lange wünschte, wird hoffentlich bald Realität - ein System zur Vermittlung von meinen Diensten an etwas anspruchsvollere Kundschaft. Leider hatte der Kunde bis Heute sehr wenige Möglichkeiten um klar zu selektionieren, an Wen er sich wenden muss um eine seinen Ansprüchen genügenden Service im Transportwesen Taxi zu erhalten. Außer er war so Klever und hat sich einige Handynummern der Driver in sein Gerät gespeichert, die diese Qualitätsziele seiner Wahl genügten. Die Taxizentralen hatten immer gemeint, dass sie die einzigen sind, die dieses Gewerbe im Griff haben und haben bisher erfolgreich immer mehr gute Halter vom Markt verdrängt und ihr Imperium ausgebaut.
Gleichzeitig habe sie sich erfolgreich bei den verschiedensten Polizeiorganen eingeschmeichelt und kaum einen Trick unversucht gelassen um diesen Beamten zu verdeutlichen, dass es eigentlich nur eine Art von Taxis in Zürich geben dürfte, nämlich die, die an einer Taxizentrale angeschlossen sind. Der letzte Versuch wurde letztes Jahr unter der Leitung vom Dachverband unternommen, indem man bei einer Taxikommissionnssitzung ernsthaft beantragt hatte,dass nur Taxis von Zentralen den Taxiplatz bei der Landesmuseumsseite exklusive belegen sollten, weil ja nur die Zentralenwagen eine Zertifikation Q QQ oder sogar QQQ  inne hätten und daher prädestiniert sind eine guten qualitativen Service zu bieten!!!Bisher hat sich daran wohl niemand gestört!
Nun - so hoffe ich - ist eine neue Aera angebrochen in der sich der Spreu vom Weizen trennt. Das "der Markt sich von selbst reguliert" ist leider eine Behauptung und ein Traum der Regierung die immer mehr zu einer Farce wird, wenn nicht gerade eine groteske Situation von Ohnmacht darstellt! In den letzten Monaten hat es sich immer mehr herauskristallisiert, dass die Stadt Zürich alles unterlässt um das wichtige Segment "Qualität im Taxigewerbe" zu unterstützen.Weder Politiker noch irgend Jemand anderer mit Einfluss hat ein Interesse daran in diesem Sauhaufen Ordnung zu schaffen! Im Moment hat sich die Verunsicherung und die Existenzangst, auch unter den seriösen Taxihaltern in Panik ausgeweitet. Diese Schicksale interessieren anscheinend niemand! Erst wenn sich wieder einmal einer sein Velo an sich kettet und in die Limmat springt um zu verrecken oder einer mutwillig und mit Vollgas in die Seitenabgrenzung des Engetunnels donnert, wachen einige leicht sensible Menschlein auf, aber das wird dann ganz schnell unter de Teppich gewischt! Mehrer haben sich von dieser Welt gestohlen mit einer Pistole, die sie sich an die Schläfe gehalten haben und mit etwas Herz abdrückten!
Kaum einer der im Gewerbe tätigen kann noch jeden Monat seine Rechnungen pünktlich bezahlen. Fast Jeder lebt von der Hand in den Mund! Bei den Meisten sind die Reserven aufgebraucht und sogar bald 80jährige müssen weiter arbeiten um nicht zu einem Sozialfall zu werden, wie es eine große Anzahl nun schon sind! Wer das nicht glaubt soll sich bitte einmal bei den Ämtern erkundigen!!! Meine Aussage ist immer noch aktuell, in der ich letztes Jahr vor der Kamera sagte, dass ich mit mehr als 80% der Taxifahrenden die ich kenne nicht zusammenarbeiten könnte! Dazu stehe ich immer noch und muss die Anzahl von einsetzbaren Fahrer aber gleichzeitig nach unten korrigieren! Bei den Meisten ist diese Situation jedoch selbstgestrickt! Das RAV hat jahrelang Randständige in diesen Erwerbszweig gepfercht ohne jeden Skruppel! Ich gehe sogar soweit, dass kaum 5% der Täxeler meinem strengen Maßstab in Punkto Qualität erreichen können. Gerade deshalb ist die Idee und das System was Cabtus anstrebt - sensationell! Den - und das ist für mich etwas vom wichtigsten, nur durch eine gute Dienstleistung kann ich mich vom großen Haufen der Parasiten abheben! Der Kunde - setze ich voraus - ist immer mehr Preisbewusst und will nicht mehr Jedem sein Geld für eine nicht dargebrachte Leistung in den Hintern schieben! Die Zentralen haben bisher immer mit Quantität gearbeitet! Eine Tatsache, die ich den einzelnen Direktoren klar ins Gesicht gesagt habe! Egal was dabei herauskam - der Umsatz resp. die Anschlussgebühren waren für die Direktoren jeweils am wichtigsten und sind es auch Heute noch!
Ich bin jedenfalls von dem System begeistert, dass die Firma Cabtus da ins Leben ruft, ohne bisher auch nur je eine Fahrt gemacht zu haben! Bisher habe ich jedenfalls noch nichts besseres gesehen! Wenn alles so läuft wie von Cabtus geplant, ist das, das erste Mal, das der Chauffeur sich in einem fairen System selbst  bewähren und sich so eine Plattform für eine wachsende Stammkundschaft erschaffen kann - und das alleine zählt für mich! Frei nach meinem Prinzip "Gutes Geld für gute Arbeit"! Mir ist jeder Stammkunde lieber als eine Horde pubertierende Jugendliche oder ein Alkoholiker, den ich auf der Strasse als "Laufkundschaft" mitnehmen muss und ich nie kalkulieren kann was für einem Risiko ich ausgesetzt bin!
Das System Cabtus - richtig umgesetzt – heißt - keine unsinnigen und überrissenen Anschlussgebühren, keine Knechtschaft und das blöde Gefühl von Abhängigkeit, keine Kontrolle eines Systems das immer weiß wo man sich befindet, keine manipulierte Bestellungsvergabe und korrupte Disponenten also wieder der Status eines absolut unabhängigen, selbstständigen Unternehmers! Ich jedenfalls finde nur diese Stellung in meinem Job als Taxifahrer erstrebenswert und nichts anderes! Jeder der sich entschließt mit diesem System zu arbeiten kann eigentlich auf die Dauer nur auf der Gewinnerseite sein, ob als Kunde als Nutzer dieser Dienstleistung oder als Halter / Fahrer, der sich seine Zukunft konstruktiv erschaffen und weiter aufbauen will im Dienstleistungsbereich. Den Fahrern / Haltern, die das nicht begreifen, kann wohl definitiv nicht mehr geholfen werden!
JAMMERN HILFT NICHT!!!!!!
Schaut es euch an unter der Homepageadresse http://www.cabtus.com/  findet ihr fast alle Informationen und dazu noch Kontaktadressen mit Tel.Nummern und Mailadresse für eure Fragen.



Mittwoch, 9. März 2011

Dienstag, 1. März 2011

Qualität im Taxigewerbe

Um von oder über die Qualität im Taxigewerbe eine kompetente Aussage zu machen,muss man einige Dinge wissen,die bisher leider zu wenig oder gar nicht kommuniziert worden sind.
Ein Taxichauffeur ist mit Ausnahme von den Fahrern der berühmten "Londoner-Cabs" auf der ganzen Welt in der Regel immer ein Lenker eines Taxis ohne Berufsausbildung auf diesem Fahrzeug und der damit zusammenhängenden Tätigkeit!Mir ist nicht bekannt,das ausser wenigen zusätzlichen Prüfungen(4 in der Stadt Zürich) irgend eine Anforderung an einen Chauffeur gestellt werde, die in Kundenorientierter Richtung gehen!Für alle der weitaus über 2000 Chauffeure(alleine in Zürich)ist die Ausübung dieser Dienstleistung ein Quereinstieg aus einem ganz anderen oder gar keinem Beruf!Wenige der Taxihalter und Chauffeure sind fähig diesen mitunter sehr anspruchsvollen Job qualitätsbewusst auszuüben!Leider ist es heute nur zu leicht, sich auf dem Taxigewerbe selbstständig zu machen!Für viele ist der Hauptgrund für diesen Schritt darin zu finden,dass ein Chauffeur auf diese Art endlich jemand ist in der Gesellschaft! Wenn man nur schon behaupten kann "ich bin Taxihalter und Unternehmer" ist das für die Mehrheit der im Taxigewerbe tätigen,ein Status,denn sie sich auf andere Weise nur schwer erschaffen könnten!Ich bin sehr hart in den Ansprüchen,die ich an mich und die "Konkurenz" stelle und dieser Tatsache voll bewusst!Und trotzdem für mich zeichnet sich ein qualifizierter Taxidienst in folgenden Merkmalen aus:
Der Chauffeur muss:
-sich in gepflegtem Deutsch verständigen können
-die Gegend (zumindest im Radius von 30 Kilometern) gut kennen oder wenigstens ein Navigationsgerät gut bedienen können
-sich ein Fahrzeug leisten,dass etwas mehr als ein Opel Astra od. ein Mazda 121 präsentiert
-sich selbst und auch das Fahrzeug pflegen. Es gibt zahlreiche und bessere Raumerfrischer als die billigen von der Tankstelle in Form von Bäumchen in der Duftnote Cocos oder Fichtennadeln! Und auch für Menschen wird schon seit geraumer Zeit Seife und Parfüm angeboten
-sich schon ein bisschen flexibel zeigen, wenn ein Kunde einen Extrawunsch äußert zb.ein Besuch in einem Bordell, einem Restaurant, eines angesagten Clubs oder einfach nur ein Hotelzimmer sucht
-immer genügend Wechselgeld bei sich haben um eine Schicht ohne Engpass zu überstehen.Dafür gibt es Heute Wechselautomaten bei verschiedenen Bankomaten
-auch eine kleine Fahrt machen und nicht nur immer mit dem großen "Lucky Drive" spekulieren
-auch mal eine Hund als Fahrgast akzeptieren
-respektieren,dass der Kunde freie Wagenwahl hat
Dies sind nur einige Anregungen von mir an die Dienstleister des Taxigewerbes und somit auch eine Empfehlung an alle Taxikunden in der Schweiz. Empfehlung von meiner Seite,weil ich es nicht richtig finde,was der Kunde als Benutzer der Dienstleistung Taxi,sich Heute alles gefallen lässt und der nächste Kunde der vielleicht etwas mehr Ansprüche hat,dies ausbaden muss!
Die Regierung und die Behörden wären gefragt um einen Qualitätsstandard im Taxigewerbe herzustellen und nicht um eine Arbeits und Ruhezeitverordnung durchzusetzen, die schon längst nicht mehr Zeitgemäße ist! Nur in der Schweiz muss ein Taxi einen Fahrtenschreiber im Fahrzeug haben und sonst auf dem ganzen Erdball Niemand!!!Die Gewerbepolizei weigert sich sogar unter anderem Fahrtverweigerungen zu ahnden,was nur im Interesse des Kunden wäre!

Montag, 14. Februar 2011

Neues von der Taxifront!

Mit Erlaubnis von Roman Heaberlin einem mir erst seit kurzem bekannten Halter und Geschäftsführer einer Taxifirma wird untenstehend der Briefwechsel zw.Ihm,Kurt Hartmann,ein Vertreter der Stadtpolizei Winterhur und Thomas Wald von der WEKO(Wettbewerbskommision) von mir abgedruckt.
Da soll sich bitte wer will einen Eindruck davon machen mit welchen Methoden das geltende Recht ausgelegt wird von den jeweiligen Gemeinden und Städten. Macht euch selbst ein Bild und beginnt doch bitte endlich für eure Rechte zu kämpfen. Dies natürlich nur eine Empfehlung von mir - Pedro-Manatee-Taxi
Diese Dokumente auszudrucken und bei sich zu führen,könnte einem Chauffeur/Halter nützlich sein!
Von: Roman Haeberli

Massive  Wettbewerbsbeschränkung im Taxigeschäft in Zürcher Städten und Gemeinden

Sehr geehrte Damen und Herren

Die geltenden Taxireglemente unserer Zürcher Städte und Gemeinden sind in verschiedenen Punkten nicht mehr zeitgemäss. Sie enthalten einerseits Bestimmungen, die im übergeordneten Recht geregelt und deshalb überflüssig sind (Strassenverkehrsrecht, Arbeitsrecht). Andererseits trägt es dem Bundesgesetz über den Binnenmarkt (Binnenmarktgesetz), das sich gegen öffentlich-rechtliche Marktzugangsbeschränkungen der Kantone und Gemeinden richtet und den Marktzugang für ortsfremde Anbieter vereinfachen soll, nicht Rechnung. Bestimmungen über einen Wohn- bzw. Geschäftssitz in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde als Kriterium bei der Erteilung von Taxibewilligungen verletzen zudem den Grundsatz der Niederlassungsfreiheit und das Abkommen über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU.
Es liegt im öffentlichen Interesse, dass Taxidienstleistungen in unseren Städten und Gemeinden rund um die Uhr und in guter Qualität angeboten werden. Doch man muss generell sagen das die bestehenden Taxireglemente unserer Städte und Gemeinden, im direkten gegenteil zum Bundesgesetz (Binnenmarktgesetz) stehen und somit unzulässig sind.
Die Statuierung einer Bewilligungspflicht für die Ausübung eines Berufs kommt einem schweren Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 der Bundesverfassung) gleich und bedarf deshalb zumindest in ihren Grundzügen einer gesetzlichen Grundlage im formellen Sinn. Deshalb müssen die Taxireglemente der Zürcher Städte und Gemeinden wiederrufen werden. Eine Verordnung des Stadt- oder Gemeinderats, die er gestützt auf seine polizeilichen Kompetenzen erlässt, genügt diesen Anforderungen nicht.

So habe ich beispielsweise von der Stadtpolizei Winterthur auf anfrage folgende Antwort erhalten:

Grüezi Herr Häberli

Zurzeit hat die Verordnung über das Taxiwesen vom 11. Januar 1989 (TV) immer noch Gültigkeit und wird auch entsprechend angewandt. Dies bedeutet, dass sämtliche Taxichauffeure im Besitze eines so genannten Chauffeurausweises (Art. 18 Abs. 2 Bst. c) TV, Prüfung über die Verordnung über das Taxiwesen, Tarifordnung, Gebührenordnung, Platzordnung, Prüfungsreglement sowie ARV 2) sein müssen. Zudem muss der Betreiber eines Taxis im Besitze einer Taxibetriebsbewilligung der Stadt Winterthur (Art. 1 Abs. 1 TV, Voraussetzungen sind einen guten Leumund, sich nicht wiederholt der Verletzung von Verkehrsvorschriften oder von Bestimmungen zum Schutze der Arbeitnehmer schuldig gemacht hat, für die Sicherheit des Betriebes und für eine vorschriftsgemässe Geschäftsführung Gewähr bietet, das schweizerische Bürgerrecht oder die Niederlassung besitzt, sich über eine zweijährige, ununterbrochene Erwerbstätigkeit im Taxigewerbee ausweisen kann, das Geschäftsdomizil in Winterthur hat) sein.

Da die Verodnung alt ist und zudem im Taxigewerbe Probleme bestehen, wird die besagte Taxiverordnung überarbeitet, d.h. es wird eine neue Taxiverordnung geben. Auf welchen Zeitpunkt die Inkrafttretung ist, kann zurzeit noch nicht gesagt werden.

Im Weiteren muss ich Ihnen mitteilen, dass infolge der Revision der Taxiverodnung zurzeit keine Taxibetriebsbewilligungen mehr erteilt werden.

Ich hoffe, Ihnen mit den gemachten Angaben gedient zu haben. Für allfällige Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Fw Kurt Hartmann
Stadtpolizei
Als ich diese Mail gelesen habe hat es mich beinahe vom Bürostuhl gehauen.
Ähnliche zustände herschen im ganzen Kantonsgebiet. Weiter hatte ich vor kurzem mitbekommen das am Flughafen Zürich zu spitzenzeiten wenn alle Airporttaxi`s besetzt sind, auch auswertige Taxi`s vorfahren und Fahrgäste laden dürfen. Bei einer telefonischen anfrage beim zuständigen Mitarbeiter"Herr Michael Mena" Flughafen Zürich AG, wurde mir freundlich erklärt, das dies nur für diese Taxi`s der Airport Taxi Partner gilt. Diese sind die Alpha Taxi AG und Taxi 444 AG die in der Stadt Zürich zuhause sind. Der Flughafen ist jedoch ganz klar in der Stadt Kloten. Mir wurde erklärt das dies eine abmachung mit der IG Airporttaxi sei. Diese wehrt sich seit langem erfolgreich gegen eine Marktöffnung am Flughafen.
Die IG Airporttaxi geht sogar so weit das sie einen Sicherheitsdienst beauftragt haben, fremde Taxi`s vom Platz zu jagen. Zum beispiel vor der Disco Alpenrock direkt am Flughafen, hat die Firma Protaxi AG einen Security angestellt, der fremde Taxi`s mit gewalt vom Platz jagt.
Die Polizei und die Flughafen Zürich AG sind darüber in kentniss und sieht tatenlos zu.
Überaus vorbildlich hat sich die Stadt Schlieren verhalten. Dort wurde nach einführung des Binnenmarktgesetz das gesamte Taxireglement aufgehoben.
Wir bitten Sie freundlich, hier zu intervenieren und diesem treiben ein ende zu setzen.
Freundlich grüsst

Roman Haeberli
Geschäftsführer

Von: thomas.zwald
Gesendet: Freitag, 11. Februar 2011 12:38
An: roman.h

Cc: ursula.schuetz
Betreff: ( Eingabe R. Häberli) Wettbewerbsbeschränkung im Taxigeschäft in Zürcher Städten und Gemeinden

Sehr geehrter Herr Häberli

Besten Dank für Ihre Eingabe, auf die ich namens des WEKO-Sekretariates antworten möchte. Für unsere etwas späte Reaktion bitte ich Sie angesichts der zahlreichen Anfragen um Verständnis.

1.    Binnenmarktgesetz (BGBM) und Zugang zum Taximarkt  

Das BGBM gewährt rechtmässig tätigen Taxiunternehmen das Recht auf freien Marktzugang nach Massgabe der an ihrem Sitz geltenden Vorschriften (Art. 2 Abs. 1/3 und Abs. 4 BGBM). Vorbehalten sind allfällige Beschränkungen, sofern diese a) auch für ortsansässige Unternehmer gelten, b) im öffentlichen Interesse und c) verhältnismässig sind (Art. 3 Abs. 1 BGBM). Konkret lassen sich daraus insbesondere folgende Ansprüche ableiten:

a)    Ein Taxiunternehmer mit Sitz in der Gemeinde A darf Kunden in der Gemeinde B auf Bestellung hin aufnehmen und an einen beliebigen Ort transportieren.
b)    Ein Taxiunternehmer mit Sitz in der Gemeinde A darf Kunden in der Gemeinde B unter Beachtung der Verkehrsregeln spontan aufnehmen und an einen beliebigen Ort transportieren (sog. „Wischen“ ist davon nicht abgedeckt).
c)    Ein Taxiunternehmen mit Sitz in der Gemeinde A darf gestützt auf seine dort ausgestellte Taxibewilligung eine Bewilligung der Gemeinde B beanspruchen. Allfällige Beschränkungen in Form von Auflagen oder Bedingungen (Art. 3 Abs. 1 BGBM) bleiben vorbehalten, wobei die Latte für solche Beschränkungen hoch liegt (nur denkbar, wenn gewichtige Unterschiede zwischen der Gemeinde A und B bezüglich der zu erfüllenden Bewilligungsvoraussetzungen vorliegen).
Dies gilt für sog. B-Bewilligungen. Auf die Erteilung von zahlenmässig beschränkten A-Bewilligung besteht kein derartiger Anspruch. Allerdings ist eine Gemeinde, welche derartige Bewilligungen erteilt angehalten, diese diskriminierungsfrei zu vergeben. Dies bedeutet, dass einem Gesuchsteller die A-Bewilligung nicht deshalb verweigert werden darf, weil er seinen Sitz in einer anderen Gemeinde hat.

Wir wissen, dass es mit der Umsetzung der BGBM-Regeln zum Teil noch erheblich harzt. Dies obschon wir, u.a. auch in Zusammenarbeit mit taxisuisse bemüht sind, mittels Information, Beratung und Empfehlungen die Umsetzung voranzutreiben (z.B. Beratung der Stadt Winterthur im Hinblick auf die Schaffung einer neuen Taxiverordnung). Leider sieht das BGBM keine Zwangsmittel gegenüber säumigen Gemeinden vor. Wir sind aber überzeugt, dass wir mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln zumindest mittelfristig Einiges erreichen können. In diesem Zusammenhang sind gerade auch Eingaben wie die Ihrige von Nutzen, erlauben sie doch, die bestehenden Problemherde und den Handlungsbedarf zu bestimmen.

2.    Fall Flughafen Kloten

Der Fall Flughafen ist von besonderer Natur, da hier – wie Sie zurecht erwähnt haben – auch das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU reinspielt. Dies soll uns aber nicht daran hindern, die Situation am Flughafen Kloten genauer anzusehen. Wir werden zu diesem Zweck in einem ersten Schritt die von ihnen erwähnte Vereinbarung zwischen dem Flughafen und der IG Airporttaxi unter die Lupe nehmen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen fürs Erste gedient zu haben und werde zum gegebenen Zeitpunkt wieder auf Sie zukommen.

Mit freundlichen Grüssen

Thomas Zwald
Sekretariat der Wettbewerbskommission
Leiter Binnenmarkt


Dienstag, 8. Februar 2011

Der Taxikunde- seine Rechte und was er dazu beitragen kann,dass er auch zu diesen Rechten kommt.

Nach nun schon einigen Jahren im Taxigewerbe und vielen bitteren Erfahrungen ist es mir immer mehr ein Anliegen mit allen Mitteln den Taxikunden zu sensibilisieren auf seine Rechte in diesem Dienstleistungsbereich zu bestehen,wenn er schon gezwungen ist die Preise zu schlucken,die von der Stadt Zürich vorgegeben werden. Heute zirkulieren bereits um die 1700 Taxis in Zürich und das alleine im Stadtgebiet. Das heisst - es gibt rund 1700 Taxis mit einer "Taxibetriebsbewilligung", daran zu erkennen, dass in der Mitte der Taxileuchte sich eine vierstellige Nummer befindet, meine lautet zb.424.


Dazu kommen noch einige hundert Taxis aus der Aglomeration die allerdings nicht auf städtische Standplätze stehen dürfen um auf Kundschaft zu warten. Diese Taxis haben dann ganz andere Taxileuchten. Dazu einige Beispiele aber da gibt es noch viele Variationen :


                 







Taxis aus der Aglomeration haben drei Eigenschafften, die sie von denen der Stadt unterscheiden:
1.Lenker eines Rkegionaltaxis haben keine Stadtkundeprüfung
2.Regionaltaxifirmen haben zum Teil viel höhere Preise als die in Zürich vorgeschriebenen
3.Regionaltaxis haben eine andere farbliche Gestaltung der Taxileuchte als die der Taxis von Zürich daher hier eine Beschreibung in welche Wagen man einsteigen kann, damit man eher auf der sicheren Seiten ist, und die Gefahr geringer, mit diesen Fahrern nicht über den Tisch gezogen zu werden :
-Die Taxileuchte von Taxis, die eine Taxibetriebsbewilligung von Zürich haben, sind vorn vorne gesehen diagonal unterteilt und das mit einer weissen oberen und einer blauen unteren Hälfte. In der Mitte oben befindet sich eine Zahl im Moment von 0-1700. Die Rückseite der Taxileuchte ist gelb.

Alle Taxis,die nicht einen wie oben beschriebene Taxileuchte auf dem Dach haben sind Regionaltaxis und dürfen keine Standplätze in der Stadt Zürich anfahren.
Meiner Meinung nach ist es im Moment auch nicht richtig,das diese Regionaltaxis auf Stadtgebiet Kundschaft aufnehmen nur schon wegen Punkt 1&2!